Kinderschutzkonzept
Die Schule soll ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und anderes schulisches Personal sicher und vor Gewalt geschützt zusammenarbeiten und sich entwickeln können. Die Verantwortung tragen alle am Schulleben beteiligten Personen gemeinsam. Die Grundsätze dafür sind in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie in der Schulordnung 2024 (BGBl. II Nr. 126/2024 vom 21. Mai 2024) geregelt. Letztere sieht vor, dass alle Schulen bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 ein Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Kinderschutzkonzept) erstellen müssen.
Ein Kinderschutzkonzept hat folgende Ziele:
- Die Gewaltrisiken für Kinder und Jugendliche sowie alle am Schulleben beteiligten Personen werden minimiert.
- Das schulische Personal wird geschützt:
- Klare Regeln für das Verhalten gegenüber und von Kindern und Jugendlichen sind vereinbart.
- Die Vorgangsweise und Verantwortlichkeiten im Fall einer Gefährdung von Kindern und Jugendlichen sind bekannt.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verantwortungspositionen können nachweisen, dass erforderliche Maßnahmen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesetzt wurden.
- Der Schulstandort wird als Institution wahrgenommen, die den Schutz vor Gewalt aller am Schulleben beteiligten Personen ernst nimmt.

